Förderung der Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für Klein- und Mittelständige Unternehmen (KMU)

Zielgruppe

Existenzgründer*innen

Unternehmen

Selbstständige

Laufzeit

01.01.2023 - 31.12.2026

Verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderschwerpunkt

1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich?

Ja

Antragstellung nur online über die Antragsplattform des BAFA möglich.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ziel des Programms ist es, KMU und Angehörige der Freien Berufe bei der Steigerung ihres unternehmerischen Know-hows zu unterstützen, damit sie auf die vielfältigen Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die, durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen reagieren zu können.

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme sollen die unternehmerischen Kompetenzen vertieft und dadurch die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU erhöht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

"Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist das Nachfolgeprogramm von "Förderung unternehmerischen Know-hows" der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3500,00 €

Fördersatz 50%

Maximaler 1750,00 €

Zuschuss

Dauer der Förderrichtlinie

Laufzeit der Förderrichtlinie ist derzeitig bis zum 31.12.2026

Sprechen Sie uns an und wir erörtern gemeinsam welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben können.